Test auf Antikörper gegen Botulinum Toxin Typ A
und B
Sie werden mit Botulinum-Neurotoxin behandelt, und Ihr Arzt hat den Verdacht auf
einen Wirkungsverlust geäußert.
Dieser kann zwei Ursachen haben: Seltener gelangt das Neurotoxin durch
die Injektion nicht an den gewünschten Wirkort. Häufiger kommt es unter
der Therapie mit dem Botulinum-Neurotoxin zu einer Antikörperbildung.
Eine solche Abwehrreaktion des Körpers wird in Abhängigkeit von der
Dosis bei etwa bei 1-5% der Behandlungen mit Botulinum-Neurotoxin beobachtet.
Die Firma toxogen GmbH bietet ein
anerkanntes Verfahren zur Bestimmung
solcher Antikörper an.
Dieses ist jedoch nicht in
den Kostenübernahmekatalog der Krankenkassen eingebunden. Bitte setzten
Sie sich daher im Vorfeld zwecks Kostenübernahme der
Antikörper-Bestimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer
Krankenkasse in Verbindung.
Erläutern Sie bitte, dass der Nachweis von Antikörpern eine deutliche
Kostenersparnis für Ihre Krankenkasse bedeutet. Der Nachweis
entsprechender Antikörper führt zum sofortigen Abbruch der für die
Krankenkasse teuren Therapie mit Botulinum-Neurotoxin.
Ohne die Gewissheit des Vorliegens von Antikörpern gegen Botulinum-Neurotoxin wird der Arzt weitere - in diesem Falle
wirkungslose - Injektionen durchführen, um ex iuvantibus das
Therapieversagen zu belegen.
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Ausdrucken herunterladen.